Die Ausbildung zum Schauspieler/zur Schauspielerin ist eine 3-jährige schulische Ausbildung an Beruflichen Schulen, die landesrechtlich geregelt ist. Sie vermittelt umfassende allgemeine und fachliche Lerninhalte, die für eine professionelle Bühnen- und Filmtätigkeit qualifizieren. Für diese Ausbildung sind keine vorherige Berufsausbildung oder Berufstätigkeit erforderlich.
- Gehalt
- je nach Betrieb
- Dauer
- 3 Jahre
- Deutsch