Kommst du nicht aus der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz? Dann brauchst du für eine Ausbildung in Deutschland ein nationales Visum (Typ D). Die Regeln stehen in § 16a Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Du beantragst das Visum bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in deinem Land, wenn du einen unterschriebenen Ausbildungsvertrag hast.

Wichtig: Jede Botschaft hat eine eigene Checkliste, und die Regeln ändern sich. Nutze diesen Text zur Vorbereitung. Prüfe vor dem Antrag immer die Website der deutschen Botschaft in deinem Land. Stand: 10. Oktober 2026.

Die Voraussetzungen

1. Ein unterschriebener Ausbildungsvertrag

Du brauchst einen Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb in Deutschland. Darin stehen der Beruf, der Beginn, die Dauer, die Arbeitszeit pro Woche und die Ausbildungsvergütung.

2. Deutsch auf Niveau B1

Für eine qualifizierte Berufsausbildung brauchst du in der Regel Deutsch auf B1. Manche Botschaften akzeptieren auch ein niedrigeres Niveau, zum Beispiel A2. Dann muss der Betrieb bestätigen, dass er dein Deutsch geprüft hat oder dass du vorher einen Deutschkurs machst. Frag bei deiner Botschaft nach, ob das für dich geht.

Die Botschaften akzeptieren Zertifikate von Goethe-Institut, telc, ÖSD, ECL und das Deutsche Sprachdiplom (DSD). TestDaF zählt ab B2. Die Prüfung sollte meist nicht älter als ein Jahr sein.

3. Genug Geld zum Leben

FallBetrag 2026Nachweis
Betriebliche (duale) AusbildungAusbildungsvergütung von mindestens 1.048 € brutto (822 € netto) im MonatAusbildungsvertrag. Ist die Vergütung niedriger: Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung für die Differenz
Schulische Ausbildung959 € netto im MonatSperrkonto, Verpflichtungserklärung oder Stipendium
Suche nach einem Ausbildungsplatz (§ 17)1.091 € netto im MonatSperrkonto oder Verpflichtungserklärung

Wohnst du kostenlos, sinkt der Betrag um 380 € im Monat. Eine Verpflichtungserklärung ist eine offizielle Zusage einer Person in Deutschland, deine Lebenskosten zu zahlen. Quellen: Make it in Germany (Stand Januar 2026) und Merkblätter der Botschaften vom August 2026. Die Beträge ändern sich meist einmal im Jahr.

4. Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob deine Ausbildung zu denselben Bedingungen läuft wie für deutsche Azubis, zum Beispiel bei Vergütung und Arbeitszeit. Seit März 2024 prüft sie nicht mehr, ob zuerst Bewerber aus Deutschland oder der EU den Platz bekommen müssen.

Meist holt die Botschaft die Zustimmung im Visumverfahren selbst ein. Du musst dafür nichts tun. Schneller geht es, wenn dein Betrieb die Zustimmung vorher beantragt (Vorabzustimmung). Der Betrieb kann auch das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der Ausländerbehörde nutzen (§ 81a AufenthG). Frag deinen Betrieb danach.

5. Krankenversicherung

Während der Ausbildung bist du über deinen Betrieb gesetzlich krankenversichert. Für die Zeit von der Einreise bis zum Beginn der Ausbildung brauchst du eine eigene Versicherung. Welche die Botschaft akzeptiert, steht in ihrer Checkliste.

6. Weitere Unterlagen

  • gültiger Reisepass und biometrische Passfotos,
  • ausgefüllter Visumantrag,
  • Schulabschlusszeugnis mit Noten, übersetzt. Manche Botschaften verlangen ein anerkanntes oder legalisiertes Zeugnis,
  • Lebenslauf als Tabelle und Motivationsschreiben, oft mit deiner Unterschrift,
  • Visumgebühr von 75 €, zu zahlen in Landeswährung.

Unterlagen, die nicht auf Deutsch oder Englisch sind, brauchen meist eine Übersetzung. Bring die Originale und Kopien mit.

Der Ablauf Schritt für Schritt

  1. Du unterschreibst den Ausbildungsvertrag.
  2. Wenn ihr wollt: Dein Betrieb holt vorher die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein oder startet das beschleunigte Verfahren.
  3. Du liest die Checkliste deiner Botschaft und buchst einen Termin. Viele Botschaften nutzen dafür ein Online-Portal oder einen externen Dienstleister. Manche nehmen Anträge erst drei Monate vor der Reise an.
  4. Du sammelst alle Unterlagen, Übersetzungen und Kopien. Ist deine Vergütung zu niedrig, eröffnest du ein Sperrkonto.
  5. Du gehst zum Termin. Dort werden deine Fingerabdrücke genommen.
  6. Du wartest auf die Entscheidung. Das kann mehrere Wochen oder Monate dauern. Die Botschaft darf das Visum erst erteilen, wenn die Zustimmung aus Deutschland da ist.
  7. Du reist nach Deutschland. Innerhalb von zwei Wochen meldest du deine Adresse beim Bürgeramt an. Bevor dein Visum endet, beantragst du bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis.

Arbeiten während und nach der Ausbildung

  • Während der Ausbildung darfst du bis zu 20 Stunden pro Woche nebenbei arbeiten. Der Nebenjob muss nichts mit deiner Ausbildung zu tun haben.
  • Nach der bestandenen Abschlussprüfung bekommst du eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu 18 Monate, um eine Arbeit zu suchen (§ 20 AufenthG).

Noch kein Vertrag? Das Visum zur Ausbildungsplatzsuche

Seit März 2024 kannst du auch nach Deutschland kommen, um einen Ausbildungsplatz zu suchen (§ 17 AufenthG). Die wichtigsten Bedingungen:

  • Du bist jünger als 35 Jahre.
  • Du sprichst Deutsch auf B1.
  • Du hast einen Abschluss einer deutschen Auslandsschule oder einen Schulabschluss, mit dem du in Deutschland oder in deinem Land studieren darfst.
  • Du kannst deine Lebenskosten zahlen: 1.091 € netto im Monat (2026).

Das Visum gilt bis zu neun Monate. In dieser Zeit darfst du bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten und bis zu zwei Wochen zur Probe arbeiten.

Häufige Fehler

  • Reise nicht mit einem Schengen-Visum (Touristenvisum) ein, um die Ausbildung zu beginnen. Damit darfst du keine Ausbildung anfangen.
  • Gib keine unvollständigen Unterlagen ab. Die Botschaft kann den Antrag sonst ablehnen.
  • Nutze nie gefälschte Unterlagen. Das führt zur Ablehnung und kann zu einer Einreisesperre führen.
  • Sei vorsichtig bei Leuten, die Geld für Visum-Informationen verlangen. Informationen und Formulare der deutschen Botschaften sind kostenlos.

Wo du verlässliche Antworten bekommst

  • Auf der Website der deutschen Botschaft oder des Konsulats in deinem Land. Such dort nach "Ausbildung" oder "Berufsausbildung".
  • Bei Make it in Germany, dem Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.
  • Bei der Hotline "Arbeiten und Leben in Deutschland" von BAMF und Bundesagentur für Arbeit: +49 30 1815 1111, auf Deutsch und Englisch.

DeinAzubi vermittelt keine Visa und kann deine Unterlagen nicht prüfen. Wie du dich bewirbst, liest du in Ausbildung aus dem Ausland: Bewerbung Schritt für Schritt.