Ausbildungsberuf
Ausbildung Fachpraktiker/in für Winzer (§66 BBiG/§42r HwO)
Die Ausbildung zum/zur Fachpraktiker/in für Winzer ist ein spezielles Programm für Menschen mit Behinderungen, das sich am Berufsbild des Winzers orientiert. Sie vermittelt praktische Fähigkeiten im Weinbau und findet oft in landwirtschaftlichen Betrieben oder beruflichen Rehabilitationseinrichtungen statt. Die Dauer der Ausbildung variiert.
Aufgaben
- Pflege von Weinreben und Böden (z.B. Rebschnitt, Laubarbeiten)
- Ernte von Trauben (manuell und maschinell)
- Mithilfe bei der Kelterung und Gärung des Weins
- Reinigung und Wartung von Geräten und Anlagen im Weinkeller
- Unterstützung bei der Flaschenabfüllung und Etikettierung
- Überwachung der Weinqualität unter Anleitung
Voraussetzungen
- Behinderung im Sinne des §66 BBiG/§42r HwO (Voraussetzung für diese spezielle Ausbildung)
- Interesse an Natur, Landwirtschaft und Weinbau
- Manuelle Geschicklichkeit und körperliche Belastbarkeit
- Bereitschaft zur Arbeit im Freien bei verschiedenen Wetterbedingungen
- Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
- Abgeschlossene Schulpflicht
Nach der Ausbildung
- 1Anstellung in Weingütern, Winzerbetrieben oder landwirtschaftlichen Genossenschaften
- 2Spezialisierung auf bestimmte Bereiche des Weinbaus (z.B. ökologischer Weinbau)
- 3Möglichkeit zur Weiterbildung in verwandten landwirtschaftlichen Berufen
Offene Stellen
Zurzeit gibt es in diesem Beruf keine offenen Stellen. Neue Stellen kommen mehrmals am Tag dazu.
Alle Stellen ansehenHäufige Fragen
Antworten aus unseren Daten zu Gehalt, Dauer, Deutschniveau und offenen Stellen.
Wie viel verdient man in der Ausbildung Fachpraktiker/in für Winzer (§66 BBiG/§42r HwO)?
Üblich sind 700 bis 1.100 € im Monat. Die Vergütung steigt mit jedem Ausbildungsjahr; den genauen Betrag nennt der Betrieb.
Welches Deutschniveau brauche ich für die Ausbildung Fachpraktiker/in für Winzer (§66 BBiG/§42r HwO)?
Meist reicht Deutsch auf Niveau B1. Das ist ein Richtwert: Manche Betriebe verlangen mehr, manche weniger.
Welche Voraussetzungen gibt es für die Ausbildung Fachpraktiker/in für Winzer (§66 BBiG/§42r HwO)?
Behinderung im Sinne des §66 BBiG/§42r HwO (Voraussetzung für diese spezielle Ausbildung); Interesse an Natur, Landwirtschaft und Weinbau; Manuelle Geschicklichkeit und körperliche Belastbarkeit; Bereitschaft zur Arbeit im Freien bei verschiedenen Wetterbedingungen.
Wo gibt es freie Ausbildungsplätze als Fachpraktiker/in für Winzer (§66 BBiG/§42r HwO)?
Zurzeit gibt es keine offenen Stellen. Neue Stellen kommen mehrmals am Tag dazu.
So bewirbst du dich als Fachpraktiker/in für Winzer (§66 BBiG/§42r HwO)
Erstell deinen Lebenslauf auf Deutsch, ohne Konto. Dann bewirb dich auf eine der offenen Stellen.
Die Angaben zum Beruf beruhen auf BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit.