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Ausbildungsberuf

Ausbildung Fachpraktiker/in für Bürstenherstellung (§66 BBiG/§42r HwO)

Der Fachpraktiker/in für Bürstenherstellung ist ein Ausbildungsberuf, der sich an Menschen mit Behinderungen richtet. Die 3-jährige Ausbildung findet in Handwerksbetrieben oder spezialisierten Rehabilitationseinrichtungen statt. Sie lernen, Bürsten und Pinsel herzustellen und orientiert sich am Berufsbild des Bürsten- und Pinselmachers.

Aufgaben

  • Materialien wie Holz, Kunststoff und Borsten vorbereiten
  • Holz- oder Kunststoffteile zuschneiden und formen
  • Bürstenkörper bohren und mit Borsten bestücken
  • Borstenmaterialien wie Tierhaare oder Kunstfasern sortieren und verarbeiten
  • Einzelteile montieren und verkleben
  • Oberflächen bearbeiten und Endprodukte prüfen
  • Werkzeuge und Maschinen warten und reinigen

Voraussetzungen

  • Interesse an handwerklicher Tätigkeit und Materialverarbeitung
  • Gute Feinmotorik und handwerkliches Geschick
  • Geduld und Präzision bei der Arbeit
  • Bereitschaft, im Team zu arbeiten
  • In der Regel ein Hauptschulabschluss oder vergleichbarer Abschluss
  • Bescheinigung über eine Behinderung (dafür ist dieser Ausbildungsberuf konzipiert)

Nach der Ausbildung

  1. 1Anstellung in Bürsten- und Pinselherstellungsbetrieben
  2. 2Arbeit in Handwerksbetrieben oder Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
  3. 3Möglichkeit zur Spezialisierung auf bestimmte Produkte oder Techniken
  4. 4Weiterbildung zum/zur Bürsten- und Pinselmacher/in bei entsprechender Eignung und zusätzlichen Qualifikationen

Offene Stellen

Zurzeit gibt es in diesem Beruf keine offenen Stellen. Neue Stellen kommen mehrmals am Tag dazu.

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Häufige Fragen

Antworten aus unseren Daten zu Gehalt, Dauer, Deutschniveau und offenen Stellen.

Wie viel verdient man in der Ausbildung Fachpraktiker/in für Bürstenherstellung (§66 BBiG/§42r HwO)?

Üblich sind 700 bis 1.100 € im Monat. Die Vergütung steigt mit jedem Ausbildungsjahr; den genauen Betrag nennt der Betrieb.

Welches Deutschniveau brauche ich für die Ausbildung Fachpraktiker/in für Bürstenherstellung (§66 BBiG/§42r HwO)?

Meist reicht Deutsch auf Niveau B1. Das ist ein Richtwert: Manche Betriebe verlangen mehr, manche weniger.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Ausbildung Fachpraktiker/in für Bürstenherstellung (§66 BBiG/§42r HwO)?

Interesse an handwerklicher Tätigkeit und Materialverarbeitung; Gute Feinmotorik und handwerkliches Geschick; Geduld und Präzision bei der Arbeit; Bereitschaft, im Team zu arbeiten.

Wo gibt es freie Ausbildungsplätze als Fachpraktiker/in für Bürstenherstellung (§66 BBiG/§42r HwO)?

Zurzeit gibt es keine offenen Stellen. Neue Stellen kommen mehrmals am Tag dazu.

So bewirbst du dich als Fachpraktiker/in für Bürstenherstellung (§66 BBiG/§42r HwO)

Erstell deinen Lebenslauf auf Deutsch, ohne Konto. Dann bewirb dich auf eine der offenen Stellen.

Die Angaben zum Beruf beruhen auf BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit.