Ausbildungsberuf
Ausbildung Fachpraktiker/in für Tierpflege (Heim und Pension) (§66 BBiG/§42r HwO)
Diese Ausbildung zum Fachpraktiker/in für Tierpflege (Heim und Pension) richtet sich speziell an Menschen mit Behinderungen. Sie dauert in der Regel drei Jahre, kann aber je nach zuständiger Kammer variieren. Die Ausbildung findet in verschiedenen Tierhaltungseinrichtungen wie Tierheimen, Tierpensionen oder Tierschulen statt und orientiert sich am anerkannten Beruf des Tierpflegers.
Aufgaben
- Tiere füttern und tränken sowie Futterzubereitung nach Vorgabe
- Tierunterkünfte, Gehege und Käfige reinigen und instand halten
- Gesundheit und Verhalten der Tiere beobachten und Auffälligkeiten melden
- Bei einfacher Tierpflege und medizinischen Behandlungen assistieren, z.B. Medikamente unter Aufsicht verabreichen
- Tiere pflegen (z.B. bürsten) und für Beschäftigung sorgen
- Hygiene- und Sauberkeitsstandards der Einrichtung gewährleisten
- Tierdaten dokumentieren, z.B. Fütterungspläne und Gesundheitszustand
Voraussetzungen
- Nachweis einer Behinderung (da dies eine spezielle Ausbildung für Menschen mit Behinderungen ist)
- Große Liebe und Empathie für Tiere sowie Interesse am Tierwohl
- Körperliche Fitness und Belastbarkeit für manuelle Tätigkeiten (z.B. Heben, Reinigen)
- Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und sorgfältiges Arbeiten
- Geduld und ruhiger Umgang mit Tieren, auch in schwierigen Situationen
- Teamfähigkeit und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Kollegen
- Bereitschaft, auch an Wochenenden und Feiertagen zu arbeiten
Nach der Ausbildung
- 1Anstellung in Tierheimen, Tierpensionen oder Tierkliniken
- 2Arbeit in Tierschulen, Tierzuchtvereinen oder Zoofachgeschäften
- 3Spezialisierung auf die Pflege bestimmter Tierarten
- 4Möglichkeiten zur Weiterbildung und Anpassung an neue Anforderungen im Tierpflegebereich
- 5Tätigkeiten in Tierschutzorganisationen oder landwirtschaftlichen Betrieben mit Tierhaltung
Offene Stellen
Zurzeit gibt es in diesem Beruf keine offenen Stellen. Neue Stellen kommen mehrmals am Tag dazu.
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Antworten aus unseren Daten zu Gehalt, Dauer, Deutschniveau und offenen Stellen.
Wie viel verdient man in der Ausbildung Fachpraktiker/in für Tierpflege (Heim und Pension) (§66 BBiG/§42r HwO)?
Üblich sind 750 bis 950 € im Monat. Die Vergütung steigt mit jedem Ausbildungsjahr; den genauen Betrag nennt der Betrieb.
Welches Deutschniveau brauche ich für die Ausbildung Fachpraktiker/in für Tierpflege (Heim und Pension) (§66 BBiG/§42r HwO)?
Meist reicht Deutsch auf Niveau B2. Das ist ein Richtwert: Manche Betriebe verlangen mehr, manche weniger.
Welche Voraussetzungen gibt es für die Ausbildung Fachpraktiker/in für Tierpflege (Heim und Pension) (§66 BBiG/§42r HwO)?
Nachweis einer Behinderung (da dies eine spezielle Ausbildung für Menschen mit Behinderungen ist); Große Liebe und Empathie für Tiere sowie Interesse am Tierwohl; Körperliche Fitness und Belastbarkeit für manuelle Tätigkeiten (z.B. Heben, Reinigen); Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und sorgfältiges Arbeiten.
Wo gibt es freie Ausbildungsplätze als Fachpraktiker/in für Tierpflege (Heim und Pension) (§66 BBiG/§42r HwO)?
Zurzeit gibt es keine offenen Stellen. Neue Stellen kommen mehrmals am Tag dazu.
So bewirbst du dich als Fachpraktiker/in für Tierpflege (Heim und Pension) (§66 BBiG/§42r HwO)
Erstell deinen Lebenslauf auf Deutsch, ohne Konto. Dann bewirb dich auf eine der offenen Stellen.
Die Angaben zum Beruf beruhen auf BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit.