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Ausbildungsberuf

Ausbildung Sozialpädagogische/r Assistent/in / Kinderpfleger/in

Sozialpädagogische/r Assistent/in bzw. Kinderpfleger/in ist eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an Berufliche Schulen mit Dauer von 1 bis 3 Jahren, die keine Berufsausbildung oder Berufstätigkeit voraussetzen; Allgemeine und Fachliche Lerninhalte werden vermittelt und befähigen zu einer beruflichen Grundausbildung, einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einem Berufsausbildungsabschluss " name="Berufsfachschule (BFS)">Berufsfachschulen und Baden-Württemberg: Berufliche Bildungseinrichtung; setzt einen mittleren Bildungsabschluss voraus; führt je nach Bildungsgang in 1-3 Jahren zu einer beruflichen Grund- oder Erstqualifikation oder bis zur Fachhochschulreife Nordrhein-Westfalen: Oberbegriff für berufliche Schulen (z.B. Berufsschule, Fachschule, Berufliches Gymnasium) " name="Berufskolleg (BK)">Berufskollegs. Sie dauert in Vollzeit oder Teilzeit ca. 2-3 Jahre (mit Zusatzqualifikation 3-4 Jahre) und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung. Je nach Bundesland kann die Ausbildung auch in einer Alternativmodell zur schulischen Ausbildung, v.a. im pädagogischen Bereich; zeichnet sich durch erhöhte Praxisanteile aus, die gleichmäßig in die Ausbildung integriert sind (entweder 2 bis 3 Tage die Woche oder in Form von Praxisblöcken); Auszubildende schließen einen Vertrag mit der Ausbildungseinrichtung ab und erhalten eine Ausbildungsvergütung; der schulische Teil findet weiterhin in den dafür vorgesehenen Schulen (z.B. (Berufs-)Fachschulen) statt; Gesamtverantwortung bleibt bei der Schule Je nach Bundesland kann die Modellbezeichnung ggf. abweichen, z.B. "Praxisintegrierte vergütete Ausbildung (PivA)" in Hessen oder "Kinderpflegeausbildung mit erhöhtem Praxisanteil (KiPrax)" für die Ausbildung zum Kinderpfleger bzw. zur Kinderpflegerin in Bayern; ursprünglich als alternatives Ausbildungsmodell zur klassischen schulischen Aus- beziehungsweise Weiterbildung zum Erzieher bzw. zur Erzieherin geschaffen, wurde das Modell in manchen Bundesländern auch auf andere Aus- bzw. Weiterbildungen ausgeweitet, z.B. Sozialpädagogischer Assistent bzw. Sozialpädagogische Assistentin, Kinderpfleger bzw. Kinderpflegerin, Heilpädagoge bzw. Heilpädagogin oder Haus- und Familienpfleger bzw. Haus- und Familienpflegerin (Ausbildung) " name="Praxisintegrierte Ausbildung (PiA)">praxisintegrierten Ausbildungsform (PiA) durchgeführt werden.

Aufgaben

  • Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:
  • Deutsch: z.B. um bei der Sprach- und Sprecherziehung mitzuwirken
  • Kunst/Werken: z.B. um mit Kindern zu basteln und zu malen
  • Musik: z.B. um mit Kindern zu musizieren
  • Pädagogik/Psychologie: z.B. um Kinder angemessen zu betreuen und zu fördern
  • Hauswirtschaftslehre: z.B. um Mahlzeiten zuzubereiten

Voraussetzungen

  • In der Regel ist ein auch: (Einfache) Berufsbildungsreife, Berufsreife, erfolgreicher Abschluss der Mittelschule, erster allgemeinbildender Schulabschluss, erster Schulabschluss
  • Erster allgemeinbildender Schulabschluss, wird z.B. an Haupt-, Gesamt- oder Mittelschulen erworben; legt man eine zusätzliche Prüfung ab, kann man den Qualifizierenden Hauptschulabschluss erwerben (je nach Bundesland verschiedene Abschlussbezeichnungen); berechtigt zum Besuch weiterführender allgemeinbildender und bestimmter beruflicher Schulen; nachträglicher Erwerb ist z.B. an Abendschulen oder im Rahmen berufsvorbereitender Bildungsgänge möglich
  • " name="Hauptschulabschluss">Hauptschulabschluss oder ein auch: Realschulabschluss, Mittlerer Schulabschluss (an der Mittelschule), Mittlere Reife, Fachoberschulreife, Sekundarabschluss I - Realschulabschluss, Qualifizierter Sekundarabschluss I, Mittlerer Abschluss
  • Schulabschluss, der mit Abschluss der 10. Klasse z.B. an einer Realschule (plus), Sekundarschule oder Regelschule erworben wird (die Regelungen zum Erwerb können sich je nach Bundesland untetscheiden); berechtigt zum Besuch weiterführender allgemeinbildender oder beruflicher Schulen; ein nachträglicher Erwerb ist an der Abendschule möglich
  • " name="Mittlerer Bildungsabschluss">mittlerer Bildungsabschluss erforderlich.
  • Ein Nachweis über den Masernschutz ist für die praktische Ausbildung in Gemeinschaftseinrichtungen und in medizinischen Einrichtungen nötig. Darüber hinaus können Einrichtungen weitere Schutzimpfungen (z.B. gegen Hepatitis A und B) bzw. entsprechende Immunitätsnachweise verlangen.
  • Weitere Voraussetzungen können je nach Bundesland und Bildungsanbieter vorliegen.
  • Schulische bzw. berufliche Vorbildung:Kinderpfleger/in:
  • Hauptschulabschluss
  • Abschlusszeugnis des Berufseinstiegsjahrs oder eines anderen nach Erwerb des Hauptschulabschlusses erworbenen schulischen Abschluss- oder Versetzungszeugnisses (jeweils in Deutsch mindestens Note befriedigend, im Durchschnitt aller Fächer mindestens 3,0)
  • Sozialpädagogische/r Assistent/in:
  • Hauptschulabschluss (mindestens Note 3,0 in Deutsch, Durchschnittsnote mindestens 3,0)
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung (Regelausbildungsdauer mindestens 2 Jahre)
  • Weitere Voraussetzung:Für die Alternativmodell zur schulischen Ausbildung, v.a. im pädagogischen Bereich; zeichnet sich durch erhöhte Praxisanteile aus, die gleichmäßig in die Ausbildung integriert sind (entweder 2 bis 3 Tage die Woche oder in Form von Praxisblöcken); Auszubildende schließen einen Vertrag mit der Ausbildungseinrichtung ab und erhalten eine Ausbildungsvergütung; der schulische Teil findet weiterhin in den dafür vorgesehenen Schulen (z.B. (Berufs-)Fachschulen) statt; Gesamtverantwortung bleibt bei der Schule
  • Je nach Bundesland kann die Modellbezeichnung ggf. abweichen, z.B. "Praxisintegrierte vergütete Ausbildung (PivA)" in Hessen oder "Kinderpflegeausbildung mit erhöhtem Praxisanteil (KiPrax)" für die Ausbildung zum Kinderpfleger bzw. zur Kinderpflegerin in Bayern; ursprünglich als alternatives Ausbildungsmodell zur klassischen schulischen Aus- beziehungsweise Weiterbildung zum Erzieher bzw. zur Erzieherin geschaffen, wurde das Modell in manchen Bundesländern auch auf andere Aus- bzw. Weiterbildungen ausgeweitet, z.B. Sozialpädagogischer Assistent bzw. Sozialpädagogische Assistentin, Kinderpfleger bzw. Kinderpflegerin, Heilpädagoge bzw. Heilpädagogin oder Haus- und Familienpfleger bzw. Haus- und Familienpflegerin (Ausbildung)
  • " name="Praxisintegrierte Ausbildung (PiA)">praxisintegrierte Ausbildung (PiA) zusätzlich: Arbeitsvertrag mit einer Einrichtung der Kinderbetreuung
  • Schulische Vorbildung:Abschluss der Mittelschule
  • Weitere Voraussetzungen:• gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest, nicht älter als 3 Monate)
  • persönliche Eignung (Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag ausgestellt wird; darin ist verzeichnet, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht; dient also als Nachweis der Unbescholtenheit; kann online oder persönlich bei der örtlichen Meldebehörde beantragt werden, dazu muss der Personalausweis bzw. der Reisepass vorgelegt werden
  • " name="Führungszeugnis">Führungszeugnis)
  • für die Kinderpflegeausbildung mit erhöhtem Praxisanteil (Alternativmodell zur schulischen Ausbildung, v.a. im pädagogischen Bereich; zeichnet sich durch erhöhte Praxisanteile aus, die gleichmäßig in die Ausbildung integriert sind (entweder 2 bis 3 Tage die Woche oder in Form von Praxisblöcken); Auszubildende schließen einen Vertrag mit der Ausbildungseinrichtung ab und erhalten eine Ausbildungsvergütung; der schulische Teil findet weiterhin in den dafür vorgesehenen Schulen (z.B. (Berufs-)Fachschulen) statt; Gesamtverantwortung bleibt bei der Schule
  • Je nach Bundesland kann die Modellbezeichnung ggf. abweichen, z.B. "Praxisintegrierte vergütete Ausbildung (PivA)" in Hessen oder "Kinderpflegeausbildung mit erhöhtem Praxisanteil (KiPrax)" für die Ausbildung zum Kinderpfleger bzw. zur Kinderpflegerin in Bayern; ursprünglich als alternatives Ausbildungsmodell zur klassischen schulischen Aus- beziehungsweise Weiterbildung zum Erzieher bzw. zur Erzieherin geschaffen, wurde das Modell in manchen Bundesländern auch auf andere Aus- bzw. Weiterbildungen ausgeweitet, z.B. Sozialpädagogischer Assistent bzw. Sozialpädagogische Assistentin, Kinderpfleger bzw. Kinderpflegerin, Heilpädagoge bzw. Heilpädagogin oder Haus- und Familienpfleger bzw. Haus- und Familienpflegerin (Ausbildung)
  • " name="Praxisintegrierte Ausbildung (PiA)">KiPrax) zusätzlich: Vertrag mit dem Träger einer geeigneten Einrichtung
  • Schulische Vorbildung:Mindestens Berufsbildungsreife
  • Weitere Voraussetzungen:• Platz für die praktische Ausbildung
  • gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest)
  • persönliche Eignung (erweitertes Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag ausgestellt wird; darin ist verzeichnet, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht; dient also als Nachweis der Unbescholtenheit; kann online oder persönlich bei der örtlichen Meldebehörde beantragt werden, dazu muss der Personalausweis bzw. der Reisepass vorgelegt werden
  • " name="Führungszeugnis">Führungszeugnis)
  • Schulische Vorbildung:Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in:
  • Berufsbildungsreife (mindestens Note 3,0 in Deutsch und 4,0 in Mathematik)
  • Staatlich anerkannte/r Kinderpfleger/in:
  • erweiterte Berufsbildungsreife (mindestens Note 3,0 in Deutsch und 4,0 in Mathematik und im Fremdsprachenfach)
  • Staatlich geprüfte/r Sozialpädagogische/r Assistent/in:
  • mittlerer Schulabschluss (mindestens Note 3,0 in Deutsch)
  • Weitere Voraussetzungen:• gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest)
  • Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in zusätzlich:
  • Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag ausgestellt wird; darin ist verzeichnet, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht; dient also als Nachweis der Unbescholtenheit; kann online oder persönlich bei der örtlichen Meldebehörde beantragt werden, dazu muss der Personalausweis bzw. der Reisepass vorgelegt werden
  • " name="Führungszeugnis">Führungszeugnis
  • Mindestalter 22 Jahre, Höchstalter 45 Jahre
  • Nachweis einer Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung
  • Staatlich geprüfte/r Sozialpädagogische/r Assistent/in zusätzlich:
  • erweitertes Führungszeugnis
  • Praktikumsplatz bzw. Arbeitsvertrag mit einer sozialpädagogischen Einrichtung
  • Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als 2 Jahre)
  • Schulische Vorbildung:bei 2-jähriger Ausbildung in Vollzeitform und Ausbildung in Teilzeitform:
  • mittlerer Schulabschluss
  • Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
  • bei 2,5-jähriger Ausbildung in Vollzeitform:
  • erweiterter erster allgemeinbildender Schulabschluss
  • Weitere Voraussetzungen:• Platz für die praktische Ausbildung
  • erweitertes Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag ausgestellt wird; darin ist verzeichnet, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht; dient also als Nachweis der Unbescholtenheit; kann online oder persönlich bei der örtlichen Meldebehörde beantragt werden, dazu muss der Personalausweis bzw. der Reisepass vorgelegt werden
  • " name="Führungszeugnis">Führungszeugnis
  • Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als 2 Jahre)
  • Für den Bildungsgang in Teilzeit zusätzlich:
  • Nachweis einer Tätigkeit in einer geeigneten Einrichtung der Kindertagesbetreuung (mindestens durchschnittlich 9 Wochenstunden)
  • Tätigkeit als anerkannte Tagespflegeperson seit mindestens 2 Jahren mit nicht weniger als 3 Kindern in einem öffentlich finanzierten Betreuungsverhältnis mit mindestens durchschnittlich 20 Wochenstunden sowie erfolgreiche Teilnahme an der 180 Unterrichtsstunden umfassenden Langzeitqualifizierung und Nachweis des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin, dass Bewerber/innen von der Arbeitsleistung freigestellt werden
  • Schulische Vorbildung:Berufsreife
  • Weitere Voraussetzung:gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest)
  • Schulische Vorbildung:2-jähriger Bildungsgang an der Berufsfachschule:
  • Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
  • Doppeltqualifizierender Bildungsgang am beruflichen Gymnasium:
  • Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
  • Weitere Voraussetzungen:• erweitertes Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag ausgestellt wird; darin ist verzeichnet, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht; dient also als Nachweis der Unbescholtenheit; kann online oder persönlich bei der örtlichen Meldebehörde beantragt werden, dazu muss der Personalausweis bzw. der Reisepass vorgelegt werden
  • " name="Führungszeugnis">Führungszeugnis
  • gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest)
  • Platz für die praktische Ausbildung bzw. Ausbildungsvertrag mit einer sozialpädagogischen Einrichtung
  • Schulische Vorbildung:Erster Schulabschluss
  • Weitere Voraussetzungen:• persönliche Eignung (erweitertes Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag ausgestellt wird; darin ist verzeichnet, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht; dient also als Nachweis der Unbescholtenheit; kann online oder persönlich bei der örtlichen Meldebehörde beantragt werden, dazu muss der Personalausweis bzw. der Reisepass vorgelegt werden
  • " name="Führungszeugnis">Führungszeugnis)
  • gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest)
  • für die Alternativmodell zur schulischen Ausbildung, v.a. im pädagogischen Bereich; zeichnet sich durch erhöhte Praxisanteile aus, die gleichmäßig in die Ausbildung integriert sind (entweder 2 bis 3 Tage die Woche oder in Form von Praxisblöcken); Auszubildende schließen einen Vertrag mit der Ausbildungseinrichtung ab und erhalten eine Ausbildungsvergütung; der schulische Teil findet weiterhin in den dafür vorgesehenen Schulen (z.B. (Berufs-)Fachschulen) statt; Gesamtverantwortung bleibt bei der Schule
  • Je nach Bundesland kann die Modellbezeichnung ggf. abweichen, z.B. "Praxisintegrierte vergütete Ausbildung (PivA)" in Hessen oder "Kinderpflegeausbildung mit erhöhtem Praxisanteil (KiPrax)" für die Ausbildung zum Kinderpfleger bzw. zur Kinderpflegerin in Bayern; ursprünglich als alternatives Ausbildungsmodell zur klassischen schulischen Aus- beziehungsweise Weiterbildung zum Erzieher bzw. zur Erzieherin geschaffen, wurde das Modell in manchen Bundesländern auch auf andere Aus- bzw. Weiterbildungen ausgeweitet, z.B. Sozialpädagogischer Assistent bzw. Sozialpädagogische Assistentin, Kinderpfleger bzw. Kinderpflegerin, Heilpädagoge bzw. Heilpädagogin oder Haus- und Familienpfleger bzw. Haus- und Familienpflegerin (Ausbildung)
  • " name="Praxisintegrierte Ausbildung (PiA)">praxisintegrierte Ausbildung (PiA) zusätzlich: Arbeitsvertrag bzw. Ausbildungsplatznachweis einer zugelassenen Kindertagesstätte
  • Schulische Vorbildung:Hauptschulabschluss
  • Weitere Voraussetzungen:• gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest)
  • erweitertes Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag ausgestellt wird; darin ist verzeichnet, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht; dient also als Nachweis der Unbescholtenheit; kann online oder persönlich bei der örtlichen Meldebehörde beantragt werden, dazu muss der Personalausweis bzw. der Reisepass vorgelegt werden
  • " name="Führungszeugnis">Führungszeugnis
  • Schulische Vorbildung:3-jähriger Bildungsgang an der Berufsfachschule:
  • erster allgemeinbildender Schulabschluss
  • 2-jähriger Bildungsgang an der Berufsfachschule bzw. doppeltqualifizierender Bildungsgang am beruflichen Gymnasium:
  • mittlerer Schulabschluss
  • Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
  • Weitere Voraussetzungen:• erweitertes Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag ausgestellt wird; darin ist verzeichnet, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht; dient also als Nachweis der Unbescholtenheit; kann online oder persönlich bei der örtlichen Meldebehörde beantragt werden, dazu muss der Personalausweis bzw. der Reisepass vorgelegt werden
  • " name="Führungszeugnis">Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
  • für die Alternativmodell zur schulischen Ausbildung, v.a. im pädagogischen Bereich; zeichnet sich durch erhöhte Praxisanteile aus, die gleichmäßig in die Ausbildung integriert sind (entweder 2 bis 3 Tage die Woche oder in Form von Praxisblöcken); Auszubildende schließen einen Vertrag mit der Ausbildungseinrichtung ab und erhalten eine Ausbildungsvergütung; der schulische Teil findet weiterhin in den dafür vorgesehenen Schulen (z.B. (Berufs-)Fachschulen) statt; Gesamtverantwortung bleibt bei der Schule
  • Je nach Bundesland kann die Modellbezeichnung ggf. abweichen, z.B. "Praxisintegrierte vergütete Ausbildung (PivA)" in Hessen oder "Kinderpflegeausbildung mit erhöhtem Praxisanteil (KiPrax)" für die Ausbildung zum Kinderpfleger bzw. zur Kinderpflegerin in Bayern; ursprünglich als alternatives Ausbildungsmodell zur klassischen schulischen Aus- beziehungsweise Weiterbildung zum Erzieher bzw. zur Erzieherin geschaffen, wurde das Modell in manchen Bundesländern auch auf andere Aus- bzw. Weiterbildungen ausgeweitet, z.B. Sozialpädagogischer Assistent bzw. Sozialpädagogische Assistentin, Kinderpfleger bzw. Kinderpflegerin, Heilpädagoge bzw. Heilpädagogin oder Haus- und Familienpfleger bzw. Haus- und Familienpflegerin (Ausbildung)
  • " name="Praxisintegrierte Ausbildung (PiA)">praxisintegrierte Ausbildung (PiA) zusätzlich: Anstellungsvertrag mit dem Träger einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe
  • Schulische Vorbildung:Hauptschulabschluss
  • Weitere Voraussetzungen:• erweitertes Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag ausgestellt wird; darin ist verzeichnet, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht; dient also als Nachweis der Unbescholtenheit; kann online oder persönlich bei der örtlichen Meldebehörde beantragt werden, dazu muss der Personalausweis bzw. der Reisepass vorgelegt werden
  • " name="Führungszeugnis">Führungszeugnis
  • Höchstalter 24 Jahre
  • Schulische Vorbildung:Hauptschulabschluss
  • Weitere Voraussetzungen:• gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest, nicht älter als 3 Monate)
  • erweitertes Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag ausgestellt wird; darin ist verzeichnet, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht; dient also als Nachweis der Unbescholtenheit; kann online oder persönlich bei der örtlichen Meldebehörde beantragt werden, dazu muss der Personalausweis bzw. der Reisepass vorgelegt werden
  • " name="Führungszeugnis">Führungszeugnis (zum Ausbildungsbeginn nicht älter als 3 Monate)
  • Mit Zusatzqualifikationen Chancen verbessernIhre Chancen können angehende Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen bzw. Kinderpfleger/innen bereits während der Ausbildung verbessern, indem sie Zusätzliche, zertifizierbare Fertigkeiten und Kenntnisse, die über die regulären Ausbildungs-, Weiterbildungs- oder Studieninhalte hinausgehen, z.B. zusätzliche Schulabschlüsse, Fremdsprachen- oder IT-Kenntnisse
  • " name="Zusatzqualifikationen">Zusatzqualifikationen erwerben, z.B. die Wird i.d.R. nach erfolgreichem Abschluss der Fachoberschule, Berufsschule oder Fachschule verliehen und berechtigt zum Studium an Fachhochschulen/Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Dualen Hochschulen und Berufsakademien sowie - in einzelnen Bundesländern - zum grundständigen Bachelor-Studium an Universitäten; Erwerb des schulischen Teils nach 2 Kurshalbjahren der gymnasialien Oberstufe möglich
  • " name="Fachhochschulreife">Fachhochschulreife oder Schulabschluss und Zugangsberechtigung zum Studium an Hochschulen oder Berufsakademien, kann bspw. an Gymnasien, Oberschulen oder nachträglich z.B. an Abendschulen erworben werden; Allgemeine Hochschulreife (auch: Abitur) berechtigt zum Studium aller Fächer an allen Hochschulen; Fachgebundene Hochschulreife (auch: Fachabitur) berechtigt zum Studium von Fächern, auf die der Schulabschluss inhaltlich vorbereitet hat
  • " name="Hochschulreife">Allgemeine Hochschulreife als Basis für ein späteres Studium.
  • Die passende Beschäftigung findenNach ihrer Ausbildung arbeiten Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen bzw. Kinderpfleger/innen z.B. in Kinderheimen, Kindergärten oder Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen.
  • Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von Pädagogik bis hin zu Hauswirtschaft.
  • Beruflich weiterkommenNach erfolgreicher Abschlussprüfung können Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen bzw. Kinderpfleger/innen eine verkürzte Ausbildung zum Erzieher/zur Erzieherin absolvieren.
  • Eine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen. Naheliegend ist es, eine Weiterbildung als Fachwirt/in für Erziehungswesen zu absolvieren.
  • Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Kindheitspädagogik erwerben.

Nach der Ausbildung

  1. 1Mit Zusatzqualifikationen Chancen verbessernIhre Chancen können angehende Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen bzw. Kinderpfleger/innen bereits während der Ausbildung verbessern, indem sie Zusätzliche, zertifizierbare Fertigkeiten und Kenntnisse, die über die regulären Ausbildungs-, Weiterbildungs- oder Studieninhalte hinausgehen, z.B. zusätzliche Schulabschlüsse, Fremdsprachen- oder IT-Kenntnisse " name="Zusatzqualifikationen">Zusatzqualifikationen erwerben, z.B. die Wird i.d.R. nach erfolgreichem Abschluss der Fachoberschule, Berufsschule oder Fachschule verliehen und berechtigt zum Studium an Fachhochschulen/Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Dualen Hochschulen und Berufsakademien sowie - in einzelnen Bundesländern - zum grundständigen Bachelor-Studium an Universitäten; Erwerb des schulischen Teils nach 2 Kurshalbjahren der gymnasialien Oberstufe möglich " name="Fachhochschulreife">Fachhochschulreife oder Schulabschluss und Zugangsberechtigung zum Studium an Hochschulen oder Berufsakademien, kann bspw. an Gymnasien, Oberschulen oder nachträglich z.B. an Abendschulen erworben werden; Allgemeine Hochschulreife (auch: Abitur) berechtigt zum Studium aller Fächer an allen Hochschulen; Fachgebundene Hochschulreife (auch: Fachabitur) berechtigt zum Studium von Fächern, auf die der Schulabschluss inhaltlich vorbereitet hat " name="Hochschulreife">Allgemeine Hochschulreife als Basis für ein späteres Studium. Die passende Beschäftigung findenNach ihrer Ausbildung arbeiten Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen bzw. Kinderpfleger/innen z.B. in Kinderheimen, Kindergärten oder Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen. Die Beschäftigungsfähigkeit sichernDurch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten oder auf den neuesten Stand bringen. Das Themenspektrum reicht dabei von Pädagogik bis hin zu Hauswirtschaft. Beruflich weiterkommenNach erfolgreicher Abschlussprüfung können Sozialpädagogische Assistenten und Assistentinnen bzw. Kinderpfleger/innen eine verkürzte Ausbildung zum Erzieher/zur Erzieherin absolvieren. Eine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen. Naheliegend ist es, eine Weiterbildung als Fachwirt/in für Erziehungswesen zu absolvieren. Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Kindheitspädagogik erwerben.
  2. 2Der schulische Teil der Ausbildung wird nicht vergütet. Für die staatliche Anerkennung als Sozialpädagogischer Assistent und Sozialpädagogische Assistentin bzw. Kinderpfleger und Kinderpflegerin muss in einigen Bundesländern im Anschluss an die schulische Ausbildung ein einjähriges Berufspraktikum (Anerkennungspraktikum) absolviert werden. In dieser Zeit erhalten die Praktikanten und Praktikantinnen ein Praktikumsentgelt. Absolvieren die Auszubildenden ihr Berufspraktikum in Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder in Einrichtungen von Trägern, die sich an die tariflichen Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, erhalten sie ein Praktikumsentgelt von 1.820 € im Monat. Quelle: Tarifvertrag für Praktikantinnen und Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD) Wird die Ausbildung in einer Alternativmodell zur schulischen Ausbildung, v.a. im pädagogischen Bereich; zeichnet sich durch erhöhte Praxisanteile aus, die gleichmäßig in die Ausbildung integriert sind (entweder 2 bis 3 Tage die Woche oder in Form von Praxisblöcken); Auszubildende schließen einen Vertrag mit der Ausbildungseinrichtung ab und erhalten eine Ausbildungsvergütung; der schulische Teil findet weiterhin in den dafür vorgesehenen Schulen (z.B. (Berufs-)Fachschulen) statt; Gesamtverantwortung bleibt bei der Schule Je nach Bundesland kann die Modellbezeichnung ggf. abweichen, z.B. "Praxisintegrierte vergütete Ausbildung (PivA)" in Hessen oder "Kinderpflegeausbildung mit erhöhtem Praxisanteil (KiPrax)" für die Ausbildung zum Kinderpfleger bzw. zur Kinderpflegerin in Bayern; ursprünglich als alternatives Ausbildungsmodell zur klassischen schulischen Aus- beziehungsweise Weiterbildung zum Erzieher bzw. zur Erzieherin geschaffen, wurde das Modell in manchen Bundesländern auch auf andere Aus- bzw. Weiterbildungen ausgeweitet, z.B. Sozialpädagogischer Assistent bzw. Sozialpädagogische Assistentin, Kinderpfleger bzw. Kinderpflegerin, Heilpädagoge bzw. Heilpädagogin oder Haus- und Familienpfleger bzw. Haus- und Familienpflegerin (Ausbildung) " name="Praxisintegrierte Ausbildung (PiA)">praxisintegrierten Ausbildungsform (PiA) absolviert, erhalten Auszubildende an Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder an Einrichtungen von Trägern, die sich an die tariflichen Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, folgende Ausbildungsentgelte (monatlich brutto): 1. Ausbildungsjahr: 1.416 € 2. Ausbildungsjahr: 1.477 € 3. Ausbildungsjahr: 1.578 € Quelle: Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes - Allgemeiner Teil und Besonderer Teil Pflege (TVAöD-Pflege) Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
  3. 3Die Ausbildung an öffentlichen Schulen ist für die Schüler/innen in der Regel kostenfrei, jedoch fallen ggf. Aufnahme- und Prüfungsgebühren an. Private Schulen erheben dagegen meist Lehrgangsgebühren. Ggf. entstehen weitere Kosten, z.B. für Lernmittel, Berufskleidung, Fahrten zur Ausbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung. FörderungsmöglichkeitenUnter bestimmten Bedingungen können Schüler/innen, die an einer berufsbildenden Ausbildung teilnehmen, eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten. Weitere Informationen: Das BAföG: alle Infos auf einen Blick

Diese Betriebe bilden aus

und 6 weitere Betriebe

Häufige Fragen

Antworten aus unseren Daten zu Gehalt, Dauer, Deutschniveau und offenen Stellen.

Wie lange dauert die Ausbildung Sozialpädagogische/r Assistent/in / Kinderpfleger/in?

Die Ausbildung dauert 3 Jahre.

Welches Deutschniveau brauche ich für die Ausbildung Sozialpädagogische/r Assistent/in / Kinderpfleger/in?

Meist reicht Deutsch auf Niveau B2. Das ist ein Richtwert: Manche Betriebe verlangen mehr, manche weniger.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Ausbildung Sozialpädagogische/r Assistent/in / Kinderpfleger/in?

In der Regel ist ein auch: (Einfache) Berufsbildungsreife, Berufsreife, erfolgreicher Abschluss der Mittelschule, erster allgemeinbildender Schulabschluss, erster Schulabschluss; Erster allgemeinbildender Schulabschluss, wird z.B. an Haupt-, Gesamt- oder Mittelschulen erworben; legt man eine zusätzliche Prüfung ab, kann man den Qualifizierenden Hauptschulabschluss erwerben (je nach Bundesland verschiedene Abschlussbezeichnungen); berechtigt zum Besuch weiterführender allgemeinbildender und bestimmter beruflicher Schulen; nachträglicher Erwerb ist z.B. an Abendschulen oder im Rahmen berufsvorbereitender Bildungsgänge möglich; " name="Hauptschulabschluss">Hauptschulabschluss oder ein auch: Realschulabschluss, Mittlerer Schulabschluss (an der Mittelschule), Mittlere Reife, Fachoberschulreife, Sekundarabschluss I - Realschulabschluss, Qualifizierter Sekundarabschluss I, Mittlerer Abschluss; Schulabschluss, der mit Abschluss der 10. Klasse z.B. an einer Realschule (plus), Sekundarschule oder Regelschule erworben wird (die Regelungen zum Erwerb können sich je nach Bundesland untetscheiden); berechtigt zum Besuch weiterführender allgemeinbildender oder beruflicher Schulen; ein nachträglicher Erwerb ist an der Abendschule möglich.

Wo gibt es freie Ausbildungsplätze als Sozialpädagogische/r Assistent/in / Kinderpfleger/in?

Zurzeit gibt es 19 offene Stellen bei 18 Betrieben, zum Beispiel bei Stadt Reutlingen, Stadt Landsberg a Lech und Stadt Laupheim.

So bewirbst du dich als Sozialpädagogische/r Assistent/in / Kinderpfleger/in

Erstell deinen Lebenslauf auf Deutsch, ohne Konto. Dann bewirb dich auf eine der offenen Stellen.

Die Angaben zum Beruf beruhen auf BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit.