Ausbildungsberuf
Ausbildung Fachpraktiker/in für Holzverarbeitung (§66 BBiG/§42r HwO)
Die Ausbildung zum/zur Fachpraktiker/in für Holzverarbeitung ist eine dreijährige berufliche Erstausbildung, die speziell für Menschen mit Behinderungen konzipiert wurde. Sie vermittelt praktische Fähigkeiten in der Holzbe- und -verarbeitung und orientiert sich an den Berufen Tischler/in und Holzmechaniker/in. Die Ausbildung findet in Betrieben oder speziellen Rehabilitationseinrichtungen statt.
Aufgaben
- Messen, Anreißen und Zuschneiden von Holzwerkstoffen
- Bedienung und Wartung von Holzbearbeitungsmaschinen
- Montage von Holzbauteilen und Möbeln
- Oberflächenbehandlung von Holz (Schleifen, Lackieren, Ölen)
- Qualitätskontrolle der gefertigten Produkte
- Lesen und Umsetzen von technischen Zeichnungen
- Vorbereitung und Lagerung von Materialien
Voraussetzungen
- Interesse an der Arbeit mit Holz und handwerkliches Geschick
- Körperliche Belastbarkeit für stehende Tätigkeiten und Heben
- Sorgfältige und präzise Arbeitsweise
- Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit
- Bereitschaft zum Lernen und Umsetzen von Anweisungen
- Motivation und Ausdauer
- In der Regel eine ärztliche Feststellung der Behinderung für diese spezielle Ausbildungsform
Nach der Ausbildung
- 1Anstellung in Holz be- und verarbeitenden Betrieben
- 2Arbeit in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
- 3Möglichkeit zur Anpassungsweiterbildung in spezifischen Holzbereichen
- 4Spezialisierung auf bestimmte Holzprodukte oder -techniken
Offene Stellen
Zurzeit gibt es in diesem Beruf keine offenen Stellen. Neue Stellen kommen mehrmals am Tag dazu.
Alle Stellen ansehenHäufige Fragen
Antworten aus unseren Daten zu Gehalt, Dauer, Deutschniveau und offenen Stellen.
Wie viel verdient man in der Ausbildung Fachpraktiker/in für Holzverarbeitung (§66 BBiG/§42r HwO)?
Üblich sind 700 bis 1.100 € im Monat. Die Vergütung steigt mit jedem Ausbildungsjahr; den genauen Betrag nennt der Betrieb.
Welches Deutschniveau brauche ich für die Ausbildung Fachpraktiker/in für Holzverarbeitung (§66 BBiG/§42r HwO)?
Meist reicht Deutsch auf Niveau B1. Das ist ein Richtwert: Manche Betriebe verlangen mehr, manche weniger.
Welche Voraussetzungen gibt es für die Ausbildung Fachpraktiker/in für Holzverarbeitung (§66 BBiG/§42r HwO)?
Interesse an der Arbeit mit Holz und handwerkliches Geschick; Körperliche Belastbarkeit für stehende Tätigkeiten und Heben; Sorgfältige und präzise Arbeitsweise; Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit.
Wo gibt es freie Ausbildungsplätze als Fachpraktiker/in für Holzverarbeitung (§66 BBiG/§42r HwO)?
Zurzeit gibt es keine offenen Stellen. Neue Stellen kommen mehrmals am Tag dazu.
So bewirbst du dich als Fachpraktiker/in für Holzverarbeitung (§66 BBiG/§42r HwO)
Erstell deinen Lebenslauf auf Deutsch, ohne Konto. Dann bewirb dich auf eine der offenen Stellen.
Die Angaben zum Beruf beruhen auf BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit.