Ausbildungsberuf
Ausbildung Schäftemacher/in (§66 BBiG/§42r HwO)
Schäftemacher/in ist ein Ausbildungsberuf speziell für Menschen mit Behinderungen. Die Ausbildung konzentriert sich auf die Herstellung von Schuhoberteilen und orientiert sich am anerkannten Beruf des Maßschuhmachers/der Maßschuhmacherin. Sie findet oft in Berufsbildungswerken oder Rehabilitationseinrichtungen statt.
Aufgaben
- Zuschneiden von Leder und anderen Materialien für Schuhoberteile
- Nähen und Verbinden einzelner Schuhoberteilkomponenten
- Vorbereiten der Schäfte für die Montage am Schuh
- Bedienung und Wartung von speziellen Nähmaschinen und Werkzeugen
- Qualitätskontrolle der gefertigten Schuhoberteile
- Arbeiten nach technischen Zeichnungen und Schnittmustern
- Pflege und Instandhaltung des Arbeitsplatzes und der Geräte
Voraussetzungen
- Manuelles Geschick und Feinmotorik
- Präzision und Sorgfalt bei der Arbeit
- Interesse an handwerklichen Tätigkeiten und der Schuhherstellung
- Geduld und Ausdauer
- Fähigkeit, Anweisungen genau zu befolgen
- Teamfähigkeit und eigenständiges Arbeiten
- Gutes Augenmaß und Formverständnis
Nach der Ausbildung
- 1Anstellung in Schuhfabriken oder Manufakturen
- 2Arbeit in Maßschuhmachereien oder orthopädischen Schuhwerkstätten
- 3Spezialisierung auf bestimmte Bereiche der Schuhproduktion (z.B. Reparatur)
- 4Weiterbildung zum/zur Maßschuhmacher/in (unter bestimmten Voraussetzungen)
- 5Möglichkeiten zur beruflichen Rehabilitation und Integration
Offene Stellen
Zurzeit gibt es in diesem Beruf keine offenen Stellen. Neue Stellen kommen mehrmals am Tag dazu.
Alle Stellen ansehenHäufige Fragen
Antworten aus unseren Daten zu Gehalt, Dauer, Deutschniveau und offenen Stellen.
Wie viel verdient man in der Ausbildung Schäftemacher/in (§66 BBiG/§42r HwO)?
Üblich sind 700 bis 1.100 € im Monat. Die Vergütung steigt mit jedem Ausbildungsjahr; den genauen Betrag nennt der Betrieb.
Welches Deutschniveau brauche ich für die Ausbildung Schäftemacher/in (§66 BBiG/§42r HwO)?
Meist reicht Deutsch auf Niveau B2. Das ist ein Richtwert: Manche Betriebe verlangen mehr, manche weniger.
Welche Voraussetzungen gibt es für die Ausbildung Schäftemacher/in (§66 BBiG/§42r HwO)?
Manuelles Geschick und Feinmotorik; Präzision und Sorgfalt bei der Arbeit; Interesse an handwerklichen Tätigkeiten und der Schuhherstellung; Geduld und Ausdauer.
Wo gibt es freie Ausbildungsplätze als Schäftemacher/in (§66 BBiG/§42r HwO)?
Zurzeit gibt es keine offenen Stellen. Neue Stellen kommen mehrmals am Tag dazu.
So bewirbst du dich als Schäftemacher/in (§66 BBiG/§42r HwO)
Erstell deinen Lebenslauf auf Deutsch, ohne Konto. Dann bewirb dich auf eine der offenen Stellen.
Die Angaben zum Beruf beruhen auf BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit.