Ausbildungsberuf
Ausbildung Raumausstatterwerker/in (§66 BBiG/§42r HwO)
Die Ausbildung zum/zur Raumausstatterwerker/in ist eine anerkannte berufliche Erstausbildung für Menschen mit Behinderungen im Handwerk. Sie orientiert sich am Berufsbild des/der Raumausstatters/in und vermittelt praktische Fähigkeiten in der Raumgestaltung. Die Ausbildung wird in der Regel in Berufsbildungswerken (BBW) oder beruflichen Rehabilitationseinrichtungen durchgeführt und ihre Dauer kann variieren.
Aufgaben
- Oberflächen für die Gestaltung vorbereiten (z.B. Wände, Böden)
- Bodenbeläge zuschneiden und verlegen (z.B. Teppiche, Laminat)
- Tapezierarbeiten durchführen
- Vorhänge und Jalousien anbringen
- Einfache Polsterarbeiten an Möbeln ausführen
- Räume ausmessen und Materialbedarf ermitteln
- Werkzeuge und Maschinen fachgerecht bedienen
Voraussetzungen
- Eine anerkannte Behinderung (gemäß §66 BBiG / §42r HwO)
- Interesse am Handwerk und an Raumgestaltung
- Handwerkliches Geschick und Genauigkeit
- Körperliche Belastbarkeit (z.B. Stehen, Heben)
- Teamfähigkeit und Lernbereitschaft
- Gute Auge-Hand-Koordination
- Deutschkenntnisse auf Niveau B1
Nach der Ausbildung
- 1Anstellung in Raumausstattungsbetrieben oder Möbelwerkstätten
- 2Spezialisierung auf bestimmte Bereiche (z.B. Bodenleger, Polsterer)
- 3Arbeit in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
- 4Möglichkeiten zur Weiterbildung und Vertiefung der Kenntnisse
Offene Stellen
Zurzeit gibt es in diesem Beruf keine offenen Stellen. Neue Stellen kommen mehrmals am Tag dazu.
Alle Stellen ansehenHäufige Fragen
Antworten aus unseren Daten zu Gehalt, Dauer, Deutschniveau und offenen Stellen.
Wie viel verdient man in der Ausbildung Raumausstatterwerker/in (§66 BBiG/§42r HwO)?
Üblich sind 700 bis 1.100 € im Monat. Die Vergütung steigt mit jedem Ausbildungsjahr; den genauen Betrag nennt der Betrieb.
Welches Deutschniveau brauche ich für die Ausbildung Raumausstatterwerker/in (§66 BBiG/§42r HwO)?
Meist reicht Deutsch auf Niveau B1. Das ist ein Richtwert: Manche Betriebe verlangen mehr, manche weniger.
Welche Voraussetzungen gibt es für die Ausbildung Raumausstatterwerker/in (§66 BBiG/§42r HwO)?
Eine anerkannte Behinderung (gemäß §66 BBiG / §42r HwO); Interesse am Handwerk und an Raumgestaltung; Handwerkliches Geschick und Genauigkeit; Körperliche Belastbarkeit (z.B. Stehen, Heben).
Wo gibt es freie Ausbildungsplätze als Raumausstatterwerker/in (§66 BBiG/§42r HwO)?
Zurzeit gibt es keine offenen Stellen. Neue Stellen kommen mehrmals am Tag dazu.
So bewirbst du dich als Raumausstatterwerker/in (§66 BBiG/§42r HwO)
Erstell deinen Lebenslauf auf Deutsch, ohne Konto. Dann bewirb dich auf eine der offenen Stellen.
Die Angaben zum Beruf beruhen auf BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit.