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Ausbildungsberuf

Ausbildung Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/in

Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/in ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf in Industrie und Handwerk.

Aufgaben

  • Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern bilden gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:
  • *Mathematik:**Für das Berechnen von Werkstückmaßen, Materialkosten und Materialbedarf sollten die Grundrechenarten beherrscht werden.
  • *Physik:**Physikalisches Wissen, z.B. im Bereich Wärmelehre, erleichtert die tägliche Arbeit.
  • *Werken/Technik:**Wer Kenntnisse im technischen Werken mitbringt, ist bei der Arbeit mit unterschiedlichen Werkzeugen und Geräten im Vorteil. Auszubildende, die Erfahrungen im technischen Zeichnen haben, sind beim Anfertigen einfacher Skizzen und Zeichnungen sowie beim Lesen von Detailzeichnungen im Vorteil.

Voraussetzungen

  • Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.
  • Mit Zusatzqualifikationen Chancen verbessernEine gute Startposition können sich angehende Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/innen verschaffen, indem sie bereits während ihrer Ausbildung Zusätzliche, zertifizierbare Fertigkeiten und Kenntnisse, die über die regulären Ausbildungs-, Weiterbildungs- oder Studieninhalte hinausgehen, z.B. zusätzliche Schulabschlüsse, Fremdsprachen- oder IT-Kenntnisse
  • " name="Zusatzqualifikationen">Zusatzqualifikationen erwerben, z.B. im Bereich Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht durch die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in".
  • Die passende Beschäftigung finden Nach ihrer Ausbildung arbeiten Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/innen beispielsweise in Isolierbaubetrieben, z.B. für Akustikbau und Schallschutz.
  • Die Beschäftigungsfähigkeit sichern Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern. Das Themenspektrum reicht dabei von Isolierung bis hin zu Trockenbau.
  • Beruflich weiterkommenEine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen. Naheliegend ist es, die Prüfung als Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierermeister/in abzulegen.
  • Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Bauphysik erwerben.
  • Sich selbstständig machenAuch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit einem Betrieb des Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer-Handwerks.

Nach der Ausbildung

  1. 1Mit Zusatzqualifikationen Chancen verbessernEine gute Startposition können sich angehende Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/innen verschaffen, indem sie bereits während ihrer Ausbildung Zusätzliche, zertifizierbare Fertigkeiten und Kenntnisse, die über die regulären Ausbildungs-, Weiterbildungs- oder Studieninhalte hinausgehen, z.B. zusätzliche Schulabschlüsse, Fremdsprachen- oder IT-Kenntnisse " name="Zusatzqualifikationen">Zusatzqualifikationen erwerben, z.B. im Bereich Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht durch die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in". Die passende Beschäftigung finden Nach ihrer Ausbildung arbeiten Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/innen beispielsweise in Isolierbaubetrieben, z.B. für Akustikbau und Schallschutz. Die Beschäftigungsfähigkeit sichern Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern. Das Themenspektrum reicht dabei von Isolierung bis hin zu Trockenbau. Beruflich weiterkommenEine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen. Naheliegend ist es, die Prüfung als Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierermeister/in abzulegen. Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Bauphysik erwerben. Sich selbstständig machenAuch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit einem Betrieb des Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer-Handwerks.
  2. 2Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer Berufliche Schulen mit Dauer von 1 bis 3 Jahren, die keine Berufsausbildung oder Berufstätigkeit voraussetzen; Allgemeine und Fachliche Lerninhalte werden vermittelt und befähigen zu einer beruflichen Grundausbildung, einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einem Berufsausbildungsabschluss " name="Berufsfachschule (BFS)">Berufsfachschule oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt. Beispiel Baugewerbe neue Bundesländer - ohne Berlin (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.080 € 2. Ausbildungsjahr: 1.200 € 3. Ausbildungsjahr: 1.450 € Beispiel Baugewerbe alte Bundesländer - ohne Berlin (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.080 € 2. Ausbildungsjahr: 1.300 € 3. Ausbildungsjahr: 1.550 € Beispiel Baugewerbe Berlin (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.080 € 2. Ausbildungsjahr: 1.250 € 3. Ausbildungsjahr: 1.500 € Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand Mai 2024 Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
  3. 3Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Der ausbildende Betrieb stellt die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung und bezahlt die Prüfungsgebühren. Soweit nicht anders geregelt, müssen die Auszubildenden die Kosten der Lernmittel für den Unterricht in der Berufsbildende Schule; ergänzen die Ausbildungen im Betrieb um allgemeine und fachliche Lehrinhalte; Berufsschulpflichtige bzw. -berechtigte befinden sich in der beruflichen Erstausbildung oder stehen in einem Arbeitsverhältnis; Unterricht in Teilzeitform oder als Blockunterricht möglich; bei Berufsausbildungen, die in Grund- und Fachstufe gegliedert sind, kann die Grundstufe als Berufsgrundbildungsjahr mit ganzjährigem Vollzeitunterricht (schulische Form) oder im dualen System in kooperativer Form geführt werden " name="Berufsschule">Berufsschule und für Berufskleidung selber tragen. Zudem können Kosten entstehen, wenn Ausbildungsstätten vom Wohnort entfernt sind. FörderungsmöglichkeitenIn bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten. Weitere Informationen: Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Offene Stellen

Zurzeit gibt es in diesem Beruf keine offenen Stellen. Neue Stellen kommen mehrmals am Tag dazu.

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Häufige Fragen

Antworten aus unseren Daten zu Gehalt, Dauer, Deutschniveau und offenen Stellen.

Welches Deutschniveau brauche ich für die Ausbildung Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/in?

Meist reicht Deutsch auf Niveau B1. Das ist ein Richtwert: Manche Betriebe verlangen mehr, manche weniger.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Ausbildung Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/in?

Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.; Mit Zusatzqualifikationen Chancen verbessernEine gute Startposition können sich angehende Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/innen verschaffen, indem sie bereits während ihrer Ausbildung Zusätzliche, zertifizierbare Fertigkeiten und Kenntnisse, die über die regulären Ausbildungs-, Weiterbildungs- oder Studieninhalte hinausgehen, z.B. zusätzliche Schulabschlüsse, Fremdsprachen- oder IT-Kenntnisse; " name="Zusatzqualifikationen">Zusatzqualifikationen erwerben, z.B. im Bereich Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht durch die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in".; Die passende Beschäftigung finden Nach ihrer Ausbildung arbeiten Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/innen beispielsweise in Isolierbaubetrieben, z.B. für Akustikbau und Schallschutz..

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Die Angaben zum Beruf beruhen auf BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit.