Ausbildungsberuf
Ausbildung Fachpraktiker/in für Friseur (§66 BBiG/§42r HwO)
Die Ausbildung zum/zur Fachpraktiker/in für Friseur ist eine berufliche Erstausbildung, speziell konzipiert für Menschen mit Behinderungen. Die Dauer beträgt in der Regel 3 Jahre, kann aber je nach zuständiger Kammer variieren. Sie findet in Handwerksbetrieben oder beruflichen Rehabilitationseinrichtungen statt und orientiert sich eng am anerkannten Ausbildungsberuf Friseur/in.
Aufgaben
- Haare waschen und pflegen
- Einfache Haarschnitte durchführen
- Haare föhnen und frisieren
- Kunden beraten und deren Wünsche verstehen
- Friseursalon sauber und ordentlich halten
- Termine verwalten
- Produkte zur Haarpflege empfehlen
Voraussetzungen
- Offizielle Anerkennung als Person mit Behinderung (§66 BBiG/§42r HwO)
- Interesse am Friseurhandwerk und am Umgang mit Menschen
- Manuelles Geschick und Kreativität
- Gute Kommunikationsfähigkeiten
- Körperliche Belastbarkeit (z.B. langes Stehen)
- Empathie und Geduld im Kundenkontakt
- Zuverlässigkeit und Sorgfalt
Nach der Ausbildung
- 1Anstellung als Fachpraktiker/in für Friseur in Friseursalons
- 2Arbeit in beruflichen Rehabilitationseinrichtungen oder sozialen Einrichtungen
- 3Spezialisierung auf bestimmte Dienstleistungen (z.B. Herrenhaarschnitte)
- 4Mögliche Weiterbildung zum/zur vollwertigen Friseur/in (mit zusätzlichen Qualifikationen)
Offene Stellen
Zurzeit gibt es in diesem Beruf keine offenen Stellen. Neue Stellen kommen mehrmals am Tag dazu.
Alle Stellen ansehenHäufige Fragen
Antworten aus unseren Daten zu Gehalt, Dauer, Deutschniveau und offenen Stellen.
Wie viel verdient man in der Ausbildung Fachpraktiker/in für Friseur (§66 BBiG/§42r HwO)?
Üblich sind 700 bis 1.100 € im Monat. Die Vergütung steigt mit jedem Ausbildungsjahr; den genauen Betrag nennt der Betrieb.
Welches Deutschniveau brauche ich für die Ausbildung Fachpraktiker/in für Friseur (§66 BBiG/§42r HwO)?
Meist reicht Deutsch auf Niveau B2. Das ist ein Richtwert: Manche Betriebe verlangen mehr, manche weniger.
Welche Voraussetzungen gibt es für die Ausbildung Fachpraktiker/in für Friseur (§66 BBiG/§42r HwO)?
Offizielle Anerkennung als Person mit Behinderung (§66 BBiG/§42r HwO); Interesse am Friseurhandwerk und am Umgang mit Menschen; Manuelles Geschick und Kreativität; Gute Kommunikationsfähigkeiten.
Wo gibt es freie Ausbildungsplätze als Fachpraktiker/in für Friseur (§66 BBiG/§42r HwO)?
Zurzeit gibt es keine offenen Stellen. Neue Stellen kommen mehrmals am Tag dazu.
So bewirbst du dich als Fachpraktiker/in für Friseur (§66 BBiG/§42r HwO)
Erstell deinen Lebenslauf auf Deutsch, ohne Konto. Dann bewirb dich auf eine der offenen Stellen.
Die Angaben zum Beruf beruhen auf BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit.