Ausbildungsberuf
Ausbildung Elektroniker/in – Gebäudesystemintegration
Elektroniker/Elektronikerin für Gebäudesystemintegration ist ein 3,5-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf im Handwerk.
Aufgaben
- Vertiefte Kenntnisse in folgenden Schulfächern sind gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung:
- Mathematik: z.B. um elektrische Größen für Messverfahren zu berechnen
- Physik: z.B. um Aufbau und Funktionsweise verschiedener Bauteile zu verstehen
- Werken/Technik: z.B. um Anlagen und Systeme zu montieren und Übersichtsschaltpläne zu skizzieren
- Informatik: z.B. um den Zugang zum Programmieren zu erleichtern
Voraussetzungen
- Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.
- Mit Zusatzqualifikationen Chancen verbessernEine gute Startposition können sich angehende Elektroniker/innen für Gebäudesystemintegration verschaffen, indem sie bereits während ihrer Ausbildung Zusätzliche, zertifizierbare Fertigkeiten und Kenntnisse, die über die regulären Ausbildungs-, Weiterbildungs- oder Studieninhalte hinausgehen, z.B. zusätzliche Schulabschlüsse, Fremdsprachen- oder IT-Kenntnisse
- " name="Zusatzqualifikationen">Zusatzqualifikationen erwerben, z.B. als Europaassistent/in.
- Die passende Beschäftigung finden Nach ihrer Ausbildung arbeiten Elektroniker/innen für Gebäudesystemintegration in Betrieben des Elektrohandwerks, in IT-Systemhäusern, in Industrieunternehmen sowie bei technischen Gebäudeausrüstern im auch: Professionelles Gebäudemanagement
- Ganzheitliche Management von Immobilien und Gebäudebeständen; umfasst deren Betrieb, Instandhaltung, Optimierung
- " name="Facility-Management">Facility-Management.
- Die Beschäftigungsfähigkeit sichern Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern. Das Themenspektrum reicht dabei von Elektronik bis hin zu Normen, Sicherheits- und Prüfbestimmungen für elektrische Anlagen.
- Beruflich weiterkommenEine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen. Naheliegend ist es, die Prüfung als Berufsspezialist/in für intelligente Gebäudetechnik und Systemvernetzung oder als Elektrotechnikermeister/in abzulegen.
- Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Elektrotechnik erwerben.
- Sich selbstständig machenAuch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit einem Betrieb für vernetzte Gebäudetechnik im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung.
Nach der Ausbildung
- 1Mit Zusatzqualifikationen Chancen verbessernEine gute Startposition können sich angehende Elektroniker/innen für Gebäudesystemintegration verschaffen, indem sie bereits während ihrer Ausbildung Zusätzliche, zertifizierbare Fertigkeiten und Kenntnisse, die über die regulären Ausbildungs-, Weiterbildungs- oder Studieninhalte hinausgehen, z.B. zusätzliche Schulabschlüsse, Fremdsprachen- oder IT-Kenntnisse " name="Zusatzqualifikationen">Zusatzqualifikationen erwerben, z.B. als Europaassistent/in. Die passende Beschäftigung finden Nach ihrer Ausbildung arbeiten Elektroniker/innen für Gebäudesystemintegration in Betrieben des Elektrohandwerks, in IT-Systemhäusern, in Industrieunternehmen sowie bei technischen Gebäudeausrüstern im auch: Professionelles Gebäudemanagement Ganzheitliche Management von Immobilien und Gebäudebeständen; umfasst deren Betrieb, Instandhaltung, Optimierung " name="Facility-Management">Facility-Management. Die Beschäftigungsfähigkeit sichern Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern. Das Themenspektrum reicht dabei von Elektronik bis hin zu Normen, Sicherheits- und Prüfbestimmungen für elektrische Anlagen. Beruflich weiterkommenEine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen. Naheliegend ist es, die Prüfung als Berufsspezialist/in für intelligente Gebäudetechnik und Systemvernetzung oder als Elektrotechnikermeister/in abzulegen. Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Elektrotechnik erwerben. Sich selbstständig machenAuch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit einem Betrieb für vernetzte Gebäudetechnik im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung.
- 2Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Findet die Ausbildung in schulischer Form statt (z.B. an einer Berufliche Schulen mit Dauer von 1 bis 3 Jahren, die keine Berufsausbildung oder Berufstätigkeit voraussetzen; Allgemeine und Fachliche Lerninhalte werden vermittelt und befähigen zu einer beruflichen Grundausbildung, einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einem Berufsausbildungsabschluss " name="Berufsfachschule (BFS)">Berufsfachschule oder im 1. Ausbildungsjahr als Berufsgrundbildungsjahr BGJ), wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt. Beispiel Elektrohandwerk (monatlich brutto - je nach Bundesland):1. Ausbildungsjahr: 800 € bis 1.100 € 2. Ausbildungsjahr: 854 € bis 1.150 € 3. Ausbildungsjahr: 977 € bis 1.250 € 4. Ausbildungsjahr: 1.014 € bis 1.350 € Quellen: Tarifinformationen des Bundes und der Länder (z.B. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, WSI-Tarifarchiv, Tarifarchive der Bundesländer) Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
- 3Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt. Beispiel Elektrohandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.100 € 2. Ausbildungsjahr: 1.150 € 3. Ausbildungsjahr: 1.250 € 4. Ausbildungsjahr: 1.350 € Quelle: IG Metall, Stand August 2025 Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
- 4Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt. Beispiel Elektrohandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.000 € 2. Ausbildungsjahr: 1.050 € 3. Ausbildungsjahr: 1.090 € 4. Ausbildungsjahr: 1.170 € Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand September 2025 Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
- 5Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt. Beispiel Elektrohandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 936 € 2. Ausbildungsjahr: 1.040 € 3. Ausbildungsjahr: 1.144 € 4. Ausbildungsjahr: 1.248 € Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand September 2025 Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
- 6Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt. Beispiel Elektrohandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 936 € 2. Ausbildungsjahr: 1.040 € 3. Ausbildungsjahr: 1.144 € 4. Ausbildungsjahr: 1.248 € Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand September 2025 Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
- 7Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt. Beispiel Elektrohandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 900 € 2. Ausbildungsjahr: 1.000 € 3. Ausbildungsjahr: 1.100 € 4. Ausbildungsjahr: 1.200 € Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand August 2025 Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
- 8Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt. Beispiel Elektrohandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 930 € 2. Ausbildungsjahr: 1.010 € 3. Ausbildungsjahr: 1.155 € 4. Ausbildungsjahr: 1.220 € Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand Juli 2025 Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
- 9Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt. Beispiel Elektrohandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 850 € 2. Ausbildungsjahr: 950 € 3. Ausbildungsjahr: 1.000 € 4. Ausbildungsjahr: 1.100 € Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand Januar 2025 Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
- 10Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt. Beispiel Elektrohandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 900 € 2. Ausbildungsjahr: 1.000 € 3. Ausbildungsjahr: 1.100 € 4. Ausbildungsjahr: 1.200 € Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand August 2025 Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
- 11Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt. Beispiel Elektrohandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 885 € 2. Ausbildungsjahr: 935 € 3. Ausbildungsjahr: 985 € 4. Ausbildungsjahr: 1.035 € Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand August 2024 Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
- 12Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt. Beispiel Elektrohandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 930 € 2. Ausbildungsjahr: 1.010 € 3. Ausbildungsjahr: 1.155 € 4. Ausbildungsjahr: 1.220 € Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand Juli 2025 Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
- 13Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt. Beispiel Elektrohandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 950 € 2. Ausbildungsjahr: 1.020 € 3. Ausbildungsjahr: 1.160 € 4. Ausbildungsjahr: 1.230 € Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Stand August 2025 Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
- 14Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt. Beispiel Elektrohandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 850 € 2. Ausbildungsjahr: 900 € 3. Ausbildungsjahr: 977 € 4. Ausbildungsjahr: 1.014 € Quelle: Tarifregister Sachsen, Stand Januar 2026 Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
- 15Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt. Beispiel Elektrohandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 1.000 € 2. Ausbildungsjahr: 1.050 € 3. Ausbildungsjahr: 1.100 € 4. Ausbildungsjahr: 1.200 € Quelle: Tarifregister Sachsen-Anhalt, Stand Januar 2026 Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
- 16Die Ausbildungsvergütung für eine duale Ausbildung wird vom Ausbildungsbetrieb gezahlt und richtet sich bei tarifgebundenen Betrieben nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Auszubildenden ist eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung wird für Ausbildungen, die in 2020 und später beginnen, durch das Berufsbildungsgesetz über die Mindestvergütung geregelt. Beispiel Elektrohandwerk (monatlich brutto):1. Ausbildungsjahr: 800 € 2. Ausbildungsjahr: 854 € 3. Ausbildungsjahr: 977 € 4. Ausbildungsjahr: 1.014 € Quelle: Tarifregister Thüringen, Stand Januar 2026 Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
- 17Für die Durchführung der Ausbildung werden keine Kosten erhoben. Der ausbildende Betrieb stellt die für den betrieblichen Teil der Ausbildung benötigten Ausbildungsmittel zur Verfügung und bezahlt die Prüfungsgebühren. Soweit nicht anders geregelt, müssen die Auszubildenden die Kosten der Lernmittel für den Unterricht in der Berufsbildende Schule; ergänzen die Ausbildungen im Betrieb um allgemeine und fachliche Lehrinhalte; Berufsschulpflichtige bzw. -berechtigte befinden sich in der beruflichen Erstausbildung oder stehen in einem Arbeitsverhältnis; Unterricht in Teilzeitform oder als Blockunterricht möglich; bei Berufsausbildungen, die in Grund- und Fachstufe gegliedert sind, kann die Grundstufe als Berufsgrundbildungsjahr mit ganzjährigem Vollzeitunterricht (schulische Form) oder im dualen System in kooperativer Form geführt werden " name="Berufsschule">Berufsschule und für Berufskleidung selber tragen. Zudem können Kosten entstehen, wenn Ausbildungsstätten vom Wohnort entfernt sind. FörderungsmöglichkeitenIn bestimmten Lebenssituationen können die Auszubildenden Berufsausbildungsbeihilfe erhalten. Weitere Informationen: Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
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Antworten aus unseren Daten zu Gehalt, Dauer, Deutschniveau und offenen Stellen.
Welches Deutschniveau brauche ich für die Ausbildung Elektroniker/in – Gebäudesystemintegration?
Meist reicht Deutsch auf Niveau B1. Das ist ein Richtwert: Manche Betriebe verlangen mehr, manche weniger.
Welche Voraussetzungen gibt es für die Ausbildung Elektroniker/in – Gebäudesystemintegration?
Rechtlich ist keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben.; Mit Zusatzqualifikationen Chancen verbessernEine gute Startposition können sich angehende Elektroniker/innen für Gebäudesystemintegration verschaffen, indem sie bereits während ihrer Ausbildung Zusätzliche, zertifizierbare Fertigkeiten und Kenntnisse, die über die regulären Ausbildungs-, Weiterbildungs- oder Studieninhalte hinausgehen, z.B. zusätzliche Schulabschlüsse, Fremdsprachen- oder IT-Kenntnisse; " name="Zusatzqualifikationen">Zusatzqualifikationen erwerben, z.B. als Europaassistent/in.; Die passende Beschäftigung finden Nach ihrer Ausbildung arbeiten Elektroniker/innen für Gebäudesystemintegration in Betrieben des Elektrohandwerks, in IT-Systemhäusern, in Industrieunternehmen sowie bei technischen Gebäudeausrüstern im auch: Professionelles Gebäudemanagement.
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Die Angaben zum Beruf beruhen auf BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit.